Teppich- und Polstermöbelreinigung von der Steuer absetzen

Laut § 35a Einkommenssteuergesetz (EStG) dürfen haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings nicht in voller Höhe. Das Gesetz legt fest, dass es maximal 20 Prozent des Arbeitslohnes sein dürfen, welcher beim Finanzamt geltend gemacht werden darf. Der Höchstsatz liegt zwischen 510 und 4.000 Euro im Jahr – je nach Art der Beschäftigung.

Dürfen Teppich- und Polstermöbelreinigung abgesetzt werden?

Eine haushaltsnahe Dienstleistung wäre eigentlich eine Tätigkeit, welche auch von einem Bewohner des Hauses übernommen werden kann. Aufgrund von Gesundheit, Zeit oder ähnliches kann dies aber auch einem Dienstleister übergeben werden. Wichtig ist jedoch, dass die Arbeiten innerhalb der Wohnung ausgeführt werden.

So können Sie auch eine Teppichreinigung, Teppichbodenreinigung und eine Polstermöbelreinigung von der Steuer absetzen beziehungsweise steuerlich geltend machen. Daneben wäre es prinzipiell aber auch möglich, dass sie zum Beispiel einen Winterdienst, Haustierbetreuung, Pflege von Alten und Kranken sowie Wäschewaschen und Bügeln geltend machen.

Darf der komplette Betrag geltend gemacht werden?

Nein, denn nur 20 Prozent der Arbeitskosten dürfen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden.Jemand mit einer Vollzeitbeschäftigung (und Sozialversicherungspflicht) könnte einen Höchstsatz von 4.000 Euro im Jahr haben.

Es ist gar nicht so einfach, dass all die Regeln eingehalten werden und deshalb ist es so wichtig, dass zum Beispiel ein Steuerprogramm angewendet wird, sodass massive Fehler vorgebeugt werden. Eine Steuersoftware zeigt nämlich auf was erlaubt ist und wie die Eintragung erfolgen soll. Zusätzlich ist es ratsam, dass die Steuererklärung nochmals von einem Steuerberater geprüft wird.

Was sollte zwingend beachtet werden?

Aus einer Steuererklärung kann nur dann profitiert werden, wenn die Rechnung selbstverständlich auch bezahlt worden ist und der Rechnungsbetrag auch via Überweisung beglichen wurde. Das Finanzamt erkennt Überweisungen nicht an – selbst nicht, wenn die Zahlung via Quittung geschehen ist.

Damit die Rechnung auch steuerlich abgesetzt werden kann, muss auch jeder Posten genauestens aufgeschlüsselt werden. Das wären die reine Arbeitskosten ohne Mehrwertsteuer, die Fahrtkosten sowie Entsorgungskosten, Maschinenkosten sowie Fahrtkosten und Kosten für Verbrauchsmittel.

Übrigens gilt diese Regel auch für Zweit- oder Ferienwohnungen im EU-Ausland. Sie können tatsächlich zum Beispiel in Tschechien oder Kroatien eine haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.

Können auch Reinigungskosten abgesetzt werden?

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Kosten für Reinigungskräfte abgesetzt werden – dabei ist es gleich, ob freiberuflich, angestellt oder Fremdfirma. Die Kosten für Putzwerkzeuge und Reinigungsmittel können von der Steuer abgesetzt werden. Vorsteuerberechtigte Unternehmen und Personen können dabei auch direkt die Vorsteuer abziehen.

Doch nicht nur die Betriebsräume, sondern auch die Reinigung von Betriebszubehör können von der Steuer abgesetzt werden. Die Reinigung von Arbeitskleidung kann ebenfalls geltend gemacht werden, aber tatsächlich auch nur die Kleidung, welche nicht privat genutzt wird oder genutzt werden könnte.

Die Reinigung von betriebszugehörigen Fahrzeugen wäre auch absetzbar. Der Gesetzgeber gibt vor, dass das Waschen in einer Waschanlage anerkannt wird sowie die Reinigungsmittel und Lachpflegemittel, Lufterfrischer sowie Polsterreiniger.

Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, dann kann Ihnen sicherlich ein Steuerberater weiterhelfen. Sollten Sie weitere Tipps benötigen bezüglich einer Reinigung, dann empfehlen wir unseren Reinigungsblog.



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